Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu dürfen benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser wird von der Stadt Düsseldorf erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) erfüllt sind. Die maximalen Wohnungsgrößen sind folgendermaßen gestaffelt:
1 | Person 45 m² | |
2 | Personen 65 m² | oder 2 Wohnräume |
3 | Personen 80 m² | oder 3 Wohnräume |
4 | Personen 95 m² | oder 4 Wohnräume |
Je weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² oder einen Raum.
Die aktuellen Einkommensgrenzen, Formulare (Download) und Kontaktdaten sind auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf www.duesseldorf.de erhältlich.
Nutzen Sie auch den WBS-Chancenprüfer, um herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt für eine Wohnberechtigungsschein sein könnten: www.duesseldorf.de/wbs-chancenpruefer.html
Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Beauftragung per Telefon oder durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist. Sie müssen persönlich beim Wohnungsamt erscheinen. Bitte nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Einkommenserklärung für jede im Haushalt lebende Person, evtl. Schwerbehindertenausweis, Pflegenachweis, Schulbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis) mit, damit Ihnen doppelte Wege erspart bleiben. Die Bearbeitung der Unterlagen dauert in der Regel 10 Werktage. Es fallen Gebühren bis maximal 30,00 € an.