Ummeldung

Wichtig ist zu wissen, dass das Meldegesetz NRW eine Meldefrist (egal ob Ab- oder Ummeldung) von 1 Woche vorsieht. Bitte beachten Sie diese Frist, da eine Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und eine Geldbuße nach sich zieht.

Sie können die An- oder Ummeldung bei jedem Bürgerbüro vornehmen oder im Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf www.duesseldorf.de erhältlich.

Wichtig ist natürlich auch, Ihren Arbeitgeber, Banken und Sparkassen, die Telefongesellschaft, Ihre Krankenkasse, das Finanzamt und Versicherungen über Ihre neue Anschrift zu informieren.
Ebenso wichtig ist ein Nachsendeantrag bei der Post zu stellen, so dass Sie Ihre Post trotz Adressenwechsels erhalten. Dies können Sie bei jeder Postfiliale tun oder online auf der Internetseite der Post. Die Stände von Strom- und Gaszähler sollten Sie bei Ihrem Auszug aus der alten Wohnung und Einzug in die neue Wohnung festhalten und an Ihren Versorger weitergeben. Die Stadtwerke Düsseldorf bieten diesen Service auch online an.

Des Weiteren sollten Sie nicht vergessen, wenn Sie von außerhalb nach Düsseldorf ziehen, Ihr Auto umzumelden.

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