
Mieterinnen und Mieter der SWD, die Grundsicherungsleistungen oder Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen die jeweiligen Stellen über ihre jährliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung informieren. Konkret sind diese Mieterinnen und Mieter gesetzlich dazu verpflichtet, die jährliche Abrechnung an das Amt für Soziales oder auch das Jobcenter weiterzuleiten. Selbst wenn Mieterinnen und Mieter ihre Zahlungen direkt an die SWD abgetreten haben, müssen das Amt für Soziales oder das Jobcenter informiert werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob in der Jahresrechnung am Ende eine Gutschrift oder eine Nachzahlung steht. Bitte informieren Sie die entsprechende Stelle.