Ab Juli wird der Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet – Mieterinnen und Mieter sollten selbst aktiv werden und einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.
Das Telekommunikationsgesetz, welches das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ abschafft, ist bereits im Dezember 2021 in Kraft getreten. Ende Juni 2024 läuft nun die Übergangsfrist aus. Das bedeutet, ab dann werden die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr automatisch über die Nebenkosten entrichtet.
Gibt es in einem Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Anschluss, konnte bisher der Vermieter die Kabelgebühren mit den Nebenkosten abrechnen und damit auch vorgeben, welcher Anbieter das TV-Signal ins Haus bringt. Im Falle der SWD ist das
seit 2018 Vodafone (ehemals: Unitymedia).
Ab 01. Juli 2024 wird das nun anders. Das bedeutet einerseits, dass Mieterinnen und Mieter selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag für das Kabelfernsehen abschließen müssen, andererseits aber auch, dass sie nun selbst wählen können, welcher Anbieter für sie passt. Und: Wer kein Kabelfernsehen nutzt, muss auch nicht mehr dafür bezahlen. Letzteres ist auch der Grund für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Da heute viele Menschen Fernsehen etwa über das Internet empfangen, würden sie mit der bisherigen Regelung doppelt bezahlen. Nehmen Sie sich daher Zeit und informieren Sie sich in Ruhe.
Erfreulich ist, dass Vodafone als bisheriger Vertragspartner der SWD für Sie weiterhin zur Verfügung stehen kann. Sie müssten dann einen Einzelvertrag direkt mit Vodafone abschließen. Über die Einzelheiten dazu werden Sie noch weitergehend informiert.
Achtung: Viele Netzbetreiber schicken aktuell sogenannte Medienberaterinnen und -berater los, um Menschen an ihrer Wohnungstür von einem neuen Vertrag zu überzeugen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, sich von ihnen einen Vertrag an der Tür verkaufen zu lassen – häufig arbeiteten sie auf Provisionsbasis und oft auch mit unseriösen Mitteln.