Bereits seit 1997 stellt die Stadt Düsseldorf den sogenannten „Düsselpass“ aus. Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger können ab dem Alter von 15 Jahren mit dem Düsselpass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das Angebot steht Sozialhilfeberechtigten, Personen mit vergleichbar geringem Einkommen und Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II kostenlos zur Verfügung. Wichtig ist, dass jeder Berechtigte einen eigenen Düsselpass erhält, da er nicht auf Familienangehörige oder andere Personen übertragbar ist.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch und es bedarf keines gesonderten Antrags. Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.
Informationen zum umfangreichen Angebot des Düsselpasses finden Sie im nebenstehenden Flyer oder unter folgendem Link https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt50/Soziales/Broschueren/Duesselpass_Broschuere.pdf